Studienplatzklage Zahnmedizin – höheres Fachsemester
Die Studienplatzklage im Studienfach Zahnmedizin im höheren Fachsemester
Wir klagen für Sie Ihre Zulassung für das Studienfach Zahnmedizin (im ersten, höheren oder klinischen Fachsemester) ein - und das bundesweit. Das bedeutet, dass Sie einen Studienplatz - so die Klage erfolgreich verläuft - außerhalb der festgesetzten Kapazitäten erhalten. In jedem Semester werden im Studienfach Zahnmedizin zusätzliche Kapazitäten bei den Hochschulen gerichtlich festgestellt - und das in der Regel für jedes Fachsemester.
Übrigens: Sie können uns gern vor Ort besuchen. Ein persönlicher Termin ist aber i.d.R. nicht erforderlich, wir agieren insoweit im gesamten Bundesgebiet.
Optimierung Chancen im höheren Fachsemester:
Worauf basiert die Studienplatzklage?
Jedem Bundesbürger steht die Wahl des Berufes gemäß Art. 12 Abs. 1 GG (Grundgesetz) frei. Daher sind Hochschulen gesetzlich verpflichtet, die Anzahl der vorhandenen Studienplätze höchstmöglich entsprechend ihrer Kapazität zu errechnen, festzusetzen und die Zahlen zu veröffentlichen. Dies erfolgt entsprechend der Vorgaben der Hochschulzulassungsverordnungen und weiterer rechtlicher Bestimmungen. In den medizinischen Studienfächern sowie in der Psychologie spielen zusätzlich die Gegebenheiten der universitären und kooperierenden Krankenhäuser oder anderer stationärer Einrichtungen eine Rolle.
Mit der Studienplatzklage behaupten wir, dass weitere, außerkapazitäre Studienplätze vorhanden sind, die Hochschulen ihrer Verpflichtung also hinsichtlich der höchstmöglichen Auslastung nicht (hinreichend) nachgekommen sind. Im gerichtlichen Verfahren wird die Berechnung der Zulassungszahlen dezidiert überprüft. Eine Vorabprüfung ist hier leider nicht möglich, da die Kapazitätsberechnungen erst im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens einsichtig sind. Übrigens: bei der Studienplatzklage handelt es sich um einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung - so der korrekte Terminus.
Damit ist kurz beschrieben, was das teils längerwährende und immer komplizierte Kapazitätsverfahren im Wesentlichen bedeutet!
Achtung: Frist- und Formvorschriften der Studienplatzklage
Bei der Planung von Studienplatzklagen sind Frist- und Formvorschriften zu beachten, deren Missachtung umgehend zur Ablehnung des Antrags betreffend der Hochschulzulassung führt. Daher ist es immens wichtig, sich frühzeitig zu informieren und eine erfahrene Kanzlei an Ihrer Seite zu haben!
Erste Fristen sind in jedem Semester bereits zum 15. Juli d.J. (für das Wintersemester) beziehungsweise zum 15. Januar d.J. (für das Sommersemester) zu wahren! Weitere Fristen folgen. In Bayern beispielsweise ist keine Frist festgesetzt. Es gilt also, je nach Zeitpunkt des 'Einstiegs' zu sehen, wo sinnvoll geklagt werden kann.
Chancen der Studienplatzklage: Zahnmedizin im höheren Fachsemester
Unser Tipp:
Erfahrungsgemäß haben Studierende im Ausland Schwierigkeiten, die zahlreichen und dazu recht unterschiedlichen Vorgaben der Universitäten beim Bewerbungsvorgang zu erfüllen, während zugleich das Studium weiterläuft und Prüfungen anstehen. Bewährt hat es sich in diesen Fällen, auf die Bewerbungen spezialisierte Agenturen zu beauftragen.
Diese nehmen Ihnen sämtliche Arbeit ab!
Voraussetzungen: Studienplatzklage Zahnmedizin im höheren Fachsemester
Dauer und Ablauf: Studienplatzklage Zahnmedizin im höheren FS
Wir möchten im Folgenden einen Einblick darüber geben, was Sie hinsichtlich der Dauer und des Ablaufs der Studienplatzklage erwartet.
Zunächst zum Ablauf: bevor ein Antrag an das zuständige Verwaltungsgericht gestellt werden kann, ist ein (fristgerechter) Antrag an die Hochschule bzw. Universität zwingend erforderlich. Dieser Antrag ist allerdings nicht zu verwechseln mit der regulären Bewerbung. Die beiden Antragsverfahren sind formell und rechtlich voneinander getrennt.
Nach Einleitung des Studienplatzverfahrens wird die Hochschule die Kapazitätsberechnungen dem Gericht zur Prüfung einreichen. Auch die Antragsteller bzw. deren Prozessbevollmächtigte erhalten Einblick in diese und können etwaige Fehlberechnungen aufdecken.
Die Universitäten sind zum Teil (etwa in 1/4 der Fälle) dazu übergegangen, auf den an sie gerichteten Antrag auf außerkapazitäre Zulassung einen Ablehnungsbescheid zu versenden. Gegen diesen muss dann - neben dem Eilverfahren - Klage erhoben werden, um das Rechtsschutzbedürfnis im Eilverfahren aufrecht zu erhalten. Die Hochschulen wehren sich gegen etwaige Anwürfe zudem teils mittels eigener Anwälte, was die Kosten in diesen Verfahren leider erhöht. Dazu mehr weiter unten.
Zur Dauer der Studienplatzklage: Die Prüfung der Kapazitätsberechnung dauert im Eilverfahren in der Regel zwischen einem und sechs Monaten. Den Gerichten liegen viele parallele Verfahren in unterschiedlichen Studienfächern vor, die sie sukzessive entscheiden.
Die Entscheidung kann auf Zulassung oder auf Ablehnung des Antrags lauten. Teils kann während des Verfahrens eine vergleichsweise Einigung mit der Hochschule erreicht werden. In dem Fall ist der Studienplatz sofort endgültig.
Bei Ablehnung wird diesseits geprüft, ob es sinnvoll erscheint, gegen den Beschluss in die Beschwerde zu gehen. Hierin liegt zum Teil eine zweite Chance: denn im Beschwerdeverfahren muss dezidiert vorgetragen werden, ein pauschaler Anwurf reicht nicht aus. Hierin mag der Grund für die Zurückhaltung vieler Anwälte liegen, in das Beschwerdeverfahren zu gehen. Da jedes Verfahren mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, muss allerdings eine genaue Prüfung der Chancen erfolgen.
Kosten: Studienplatzklage im Studienfach Zahnmedizin im höheren FS
Um weitere Informationen zu erhalten, kontaktieren Sie uns gern unter der Rufnummer 02191-24071! Wir stehen Ihnen für ein kostenloses, erstes Infogespräch gern zur Verfügung! Oder schreiben Sie uns an info@studienplatzklage-schmidt.de, wir rufen Sie gern zu einer Ihnen passenden Zeit zurück!
Denken Sie immer daran: es gelten bundesweit diverse Fristen, die es zu wahren gilt, damit Ihre Chancen auf Zulassung zum Studium im höheren Fachsemester der Zahnmedizin steigen. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren!
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