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Die Studienplatzklage mit Rechtsanwalt Daniel Schmidt

Optimieren Sie Ihre Zulassungschancen:

  • jetzt Anwalt kontaktieren: Erstgespräch kostenlos und unverbindlich
  • nach Möglichkeit: reguläre Bewerbung mit uns abstimmen
  • Unterlagen anfordern, zur Beauftragung vollständig einreichen

 

 

Rechtsanwalt Daniel Schmidt bietet Mandantinnen und Mandanten schnelle, zuverlässige und kompetente Beratung in allen Rechtsfragen rund um die Zulassung zu verschiedenen Studienfächern.

Wir klagen für Sie Ihre Zulassung zum Wunschstudium ein - und das bundesweit.

Das bedeutet, dass Sie bei Erfolg einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazitäten erhalten. Die reguläre Bewerbung ist dazu meist, aber nicht immer, Voraussetzung. Sie sollten sich also möglichst an allen in Frage kommenden Hochschulen bewerben!

In jedem Semester werden in zahlreichen Studienfächern zusätzliche Kapazitäten bei den Hochschulen gerichtlich festgestellt - und das in der Regel für jedes Fachsemester.

Worauf basiert die Studienplatzklage?

Jedem Bundesbürger steht die Wahl des Berufes gemäß Art. 12 Abs. 1 GG (Grundgesetz) frei.

Daher sind Hochschulen gesetzlich verpflichtet, die Anzahl der vorhandenen Studienplätze höchstmöglich entsprechend ihrer Kapazität zu errechnen, festzusetzen und die Zahlen zu veröffentlichen. Dies erfolgt entsprechend der Vorgaben der Hochschulzulassungsverordnungen und weiterer rechtlicher Bestimmungen. In den medizinischen Studienfächern sowie in der Psychologie spielen zusätzlich die Gegebenheiten der universitären und kooperierenden Krankenhäuser oder anderer stationärer Einrichtungen eine Rolle.

Mit der Studienplatzklage behaupten wir, dass weitere, außerkapazitäre Studienplätze vorhanden sind, die Hochschulen ihrer Verpflichtung also hinsichtlich der höchstmöglichen Auslastung nicht (hinreichend) nachgekommen sind. Im gerichtlichen Verfahren wird die Berechnung  der Zulassungszahlen dezidiert überprüft. Eine Vorabprüfung ist hier leider nicht möglich, da die Kapazitätsberechnungen erst im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens einsichtig sind. Übrigens: bei der Studienplatzklage handelt es sich um einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung - so der korrekte Terminus.

Damit ist kurz beschrieben, was das teils längerwährende und immer komplizierte Kapazitätsverfahren im Wesentlichen bedeutet!

Achtung: Frist- und Formvorschriften der Studienplatzklage

Bei der Planung von Studienplatzklagen sind Frist- und Formvorschriften zu beachten, deren Missachtung umgehend zur Ablehnung des Antrags betreffend der Hochschulzulassung führt. Daher ist es immens wichtig, sich frühzeitig zu informieren und eine erfahrene Kanzlei an Ihrer Seite zu haben!

Erste Fristen sind in jedem Semester bereits zum 15. Juli  d.J. (für das Wintersemester) beziehungsweise zum 15. Januar d.J. (für das Sommersemester) zu wahren! Weitere Fristen folgen. Doch Achtung: die Fristen von Universitäten und Fachhochschulen unterscheiden sich zum Teil! Doch es geht auch ohne: in Bayern beispielsweise ist keine Frist festgesetzt. Es gilt also, je nach Zeitpunkt des 'Einstiegs' zu sehen, wo sinnvoll geklagt werden kann.

Wir vertreten Sie in Studienplatzverfahren für folgende Studienfächer:

Humanmedizin

Sie haben das Abitur bestanden, haben jedoch nicht den erforderlichen Notendurchschnitt erreicht, um im regulären Bewerbungsverfahren über hochschulstart die Zulassung zum Studium der Humanmedizin zu erlangen? In diesem Fall können wir für Sie die außerkapazitäre Zulassung zum Studium erreichen.

Humanmedizin - höheres Fachsemester

Sie studieren Medizin im Ausland, möchten jedoch zurück nach Deutschland wechseln? Nach einem Jahr erhalten Sie in der Regel eine Anrechnung auf ein Semester der Humanmedizin.

Humanmedizin - Klinik

Sie haben im Ausland studiert und Ihr Physikum bestanden, bzw. der Abschluss steht kurz bevor? Sie möchten für den klinischen Abschnitt des Medizinstudiums nach Deutschland wechseln? Dann können wir Ihnen mittels der Studienplatzklage Humanmedizin Klinik zum Studienplatz verhelfen!

Zahnmedizin

Sie haben das Abitur bestanden, haben jedoch nicht den erforderlichen Notendurchschnitt erreicht, um im regulären Bewerbungsverfahren über hochschulstart die Zulassung zum Studium der Zahnmedizin zu erlangen? In diesem Fall können wir für Sie die außerkapazitäre Zulassung zum Studium erreichen.

Zahnmedizin - höheres Fachsemester

Sie studieren im Ausland, möchten jedoch zurück nach Deutschland wechseln? Nach einem Jahr erhalten Sie i.d.R. eine Anrechnung auf ein Semester der Zahnmedizin. Auch aus naturwissenschaftlichen Fächern, der Biologie, Physik oder Chemie, ist eine Anrechnung möglich!

Psychologie (B.Sc.)

Um im Studienfach Psychologie (B.Sc.) studieren zu können, benötigen Sie einen sehr guten Notendurchschnitt. Ansonsten bleibt die Bewerbung über hochschulstart erfolglos. Die Zulassungschancen der Studienplatzklage Psychologie sind jedoch sehr hoch. Informieren Sie sich jetzt!

Psychologie (Master)

Die Zulassung zum Masterstudium Psychologie ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Insbesondere das häufig angestrebte psychotherapeutische Studium und die jüngste Reform der psychotherapeutischen Ausbildung bergen Probleme. Wir helfen Ihnen bei allen Problemen rund um Ihre Zulassung!

Tiermedizin

Sie haben das Abitur bestanden, haben jedoch nicht den erforderlichen Notendurchschnitt erreicht, um im regulären Bewerbungsverfahren über hochschulstart die Zulassung zum Studium der Tiermedizin zu erlangen? Mittels Studienplatzklage ist eine außerkapazitäre Zulassung möglich.

Lehramtsstudium

Das Lehramtsstudium ist sehr beliebt. Trotz Lehrermangels stehen Studienplätze nur begrenzt zur Verfügung. Sie möchten das Lehramt für Grundschulen, für Real- und Gesamtschulen oder für Gymnasien und Gesamtschulen studieren, scheitern aber am NC? Hier kann die Studienplatzklage helfen!

Rechtswissenschaften

Viele Studienbewerberinnen und -bewerber, die das Studium der Rechtswissenschaften anstreben, scheitern aufgrund ihres zu schlechten Abiturdurchschnitts. Die Studienplatzklage erreicht hier eine außerkapazitäre Zulassung, bei der es - in aller Regel - nicht auf die Abiturnote ankommt!

Bachelorstudiengänge

Seit der Bologna-Reform hat sich die Diversität der Studiengänge potenziert. Sie möchten Soziale Arbeit studieren, Betriebswirtschaftslehre oder Sportwissenschaften, scheitern aber am NC? Wir können in vielen Fällen mittels der Studienplatzklage die Zulassung dennoch erreichen!

Masterstudiengänge

Seit der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge gibt es nicht mehr die eine Zulassungshürde - die Abiturnote - sondern eine zweite - den ausreichenden Bachelorabschluss bzw. die Erlangung hinreichender Creditpoints. Sie können jedoch Ihr Weiterstudium im Master erfolgreich einklagen!

Sie denken an eine Studienplatzklage in Ihrem Wunschstudienfach?

Dann rufen Sie uns jetzt an

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