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Ihre Studienplatzklage mit Rechtsanwalt Daniel Schmidt

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Die Studienplatzklage - Ihr Weg ins Wunschstudium!

Wir klagen für Sie Ihre Zulassung zum Studium ein - bundesweit & kompetent.

In jedem Semester werden in zahlreichen Studienfächern zusätzliche Kapazitäten bei den Hochschulen gerichtlich festgestellt - für die ersten wie die höheren Fachsemester.

Wir klagen erfolgreich in den Studienfächern Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, dem Bachelorstudiengang Psychologie, dem Masterstudiengang Psychologie - Klinische Psychologie und Psychotherapie und andere Masterstudiengänge Psychologie, diversen Bachelorstudiengängen (Lehramt, Soziale Arbeit, Sportwissenschaft u.a.), den Rechtswissenschaften u.a.

Links zu den Studiengängen finden Sie weiter unten!

Einfach wagen - Schmidt fragen!

Achtung: Fristen Studienplatzklage

Bei Studienplatzklagen sind Frist- und Formvorschriften. Daher ist es immens wichtig, sich frühzeitig zu informieren und eine erfahrene Kanzlei an Ihrer Seite zu haben!

Erste Fristen sind in jedem Semester bereits zum 15. Juli  d.J. (für das Wintersemester) und zum 15. Januar d.J. (für das Sommersemester) für manche Bundesländer zu wahren! Weitere Fristen folgen.

Die Fristen von Universitäten und Fachhochschulen unterscheiden sich in einigen Bundesländern. Wir haben die Fristen für Sie im Blick!

Doch es geht auch ohne: in Bayern beispielsweise ist keine Frist festgesetzt. Es gilt also, je nach Zeitpunkt des 'Einstiegs' zu sehen, wo sinnvoll geklagt werden kann.

Studienplatzklagen führen wir für folgende Studienfächer:

Humanmedizin

Sie haben das Abitur bestanden, erhalten jedoch im regulären Bewerbungsverfahren über hochschulstart keine Zulassung zum Studium der Medizin? Per Studienplatzklage dennoch ins Studium gelangen! Rechtsanwalt Daniel Schmidt hilft. Informieren Sie sich hier:

Humanmedizin - höheres Fachsemester

Sie studieren Medizin im Ausland, möchten jedoch zurück nach Deutschland wechseln? Nach einem Jahr Auslandsstudium erhalten Sie in der Regel eine Anrechnung auf ein Semester der Medizin. Informieren Sie sich hier zu Ihrer Studienplatzklage:

Humanmedizin - Klinik

Sie haben im Ausland studiert und Ihr Physikum bestanden, bzw. der Abschluss steht kurz bevor? Sie möchten für den klinischen Abschnitt des Medizinstudiums nach Deutschland wechseln? Dann können wir Ihnen mittels der Studienplatzklage Humanmedizin Klinik zum Studienplatz verhelfen! Informieren Sie sich hier:

Zahnmedizin

Sie haben das Abitur bestanden, erhalten jedoch im regulären Bewerbungsverfahren über hochschulstart keine Zulassung zum Studium der Zahnmedizin? In diesem Fall können wir für Sie die außerkapazitäre Zulassung zum Studium erreichen. Informieren Sie sich hier über Ihre Studienplatzklage:

Zahnmedizin - höheres Fachsemester

Sie studieren im Ausland, möchten jedoch zurück nach Deutschland wechseln? Nach einem Jahr erhalten Sie i.d.R. eine Anrechnung auf ein Semester der Zahnmedizin. Auch aus naturwissenschaftlichen Fächern, der Biologie, Physik oder Chemie, ist eine Anrechnung möglich!

Psychologie (B.Sc.)

Um im Studienfach Psychologie (B.Sc.) studieren zu können, benötigen Sie einen sehr guten Notendurchschnitt. Häufig bleibt die Bewerbung über hochschulstart erfolglos. Doch die Zulassungschancen der Studienplatzklage Psychologie sind hoch! Informieren Sie sich hier:

Psychologie (Master)

Der Zugang zum Masterstudium Psychologie - ob zum Studiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPP) oder z.B. dem M.Sc. Arbeits-, Wirtschafts- und Organisationspsychologie - ist Ihnen nicht möglich? Informieren Sie sich hier über Ihre Möglichkeiten der Studienplatzklage und die sehr guten Chancen.

Tiermedizin

Sie haben das Abitur bestanden, haben jedoch nicht den erforderlichen Notendurchschnitt erreicht, um im regulären Bewerbungsverfahren über hochschulstart die Zulassung zum Studium der Tiermedizin zu erlangen? Mittels Studienplatzklage ist eine außerkapazitäre Zulassung möglich.

Lehramtsstudium

Das Lehramtsstudium ist sehr beliebt. Trotz Lehrermangels stehen Studienplätze nur begrenzt zur Verfügung. Sie möchten das Lehramt für Grundschulen, für Real- und Gesamtschulen oder für Gymnasien und Gesamtschulen studieren, scheitern aber am NC? Hier kann die Studienplatzklage helfen - die Chancen auf Zulassung sind sehr gut!

Rechtswissenschaften

Viele Studienbewerberinnen und -bewerber, die das Studium der Rechtswissenschaften anstreben, scheitern aufgrund ihres Abiturdurchschnitts. Die Studienplatzklage erreicht regelmäßig außerkapazitäre Zulassungen, informieren Sie sich jetzt! Wir vertreten bundesweit & kompetent in Studienplatzklagen Jura.

Bachelorstudiengänge

Seit der Bologna-Reform hat sich die Diversität der Studiengänge potenziert. Sie möchten Soziale Arbeit studieren, Betriebswirtschaftslehre oder Sportwissenschaften, scheitern aber am örtlichen NC? Wir können mittels der Studienplatzklage die Zulassung dennoch erreichen! Informieren Sie sich hier:

Masterstudiengänge

Sie haben Ihren Bachelor erfolgreich abgeschlossen, haben aber keine Zulassung für das Weiterstudium im Masterstudiengang erhalten? Informieren Sie sich hier über Ihre Möglichkeit der Studienplatzklage. Diese führen wir bundesweit durch, mit großem Erfolg!

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