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Infos zur Bewerbung Zahnmedizin

Ihre Bewerbung über hochschulstart für das Studium der Zahnmedizin

Mit dem Urteil vom 19. Dezember 2017 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Praxis der hochschulstart gekippt und Vorgaben für ein bundesweites Vergabeverfahren gegeben, die nicht allein auf die Abiturnote als Auswahlkriterium setzen soll. Zudem ist die Wartezeit in Zukunft nicht mehr relevant - hier gilt eine Übergangsregelung bis einschließlich Wintersemester 2021/22.

Bewerbung Zahnmedizinstudium hochschulstart:

  • 30% Vergabe nach Abiturbestenquote
  • 10% Vergabe nach Zusätzlicher Eignungsquote (ZEQ)
  • 60% Vergabe im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)

hochschulstart-Bewerbung Zahnmedizinstudium

Jede Bewerberin und jeder Bewerber zum Zahnmedizinstudium wird sich mit den Kriterien der Zulassung zum Wunschstudium auseinandersetzen müssen, um sich strategisch sinnvoll zu bewerben. Dies jedenfalls dann, wenn eine Zulassung im regulären Verfahren überhaupt realistisch ist. Sollte dies nicht der Fall sein, sollte die Bewerbung im AdH mit uns abgestimmt werden, da dann die Kriterien zum Tragen kommen, die hinsichtlich der Studienplatzklagen Relevanz haben.

Haben Sie jedoch eine Abiturnote oder den Medizinertest mit einer recht hohen Punktezahl, so dass Sie ggf. regulär zugelassen werden könnten, ist Fingerspitzengefühl gefragt. Denn 29 Universitäten bundesweit bieten das Studium der Zahnmedizin an, und jede hat ihre eigenen Bedingungen festgelegt.

Die je Bundesland bzw. Hochschule divergierenden Zugangskriterien sind auf Grundlage der Studienplatzvergabeverordnungen der Länder aufgestellt. Die Punkteberechnungen von Hochschulzugangsberechtigung und TMS/HAM-NAT sowie weitere Bewertungen von Kriterien erfolgen einheitlich auf Grundlage der in den Anlagen der Verordnungen aufgeführten Kriterien und Berechnungsformeln. Wer sich im Einzelnen damit auseinandersetzen möchte, findet die Anlagen, die im Folgenden namentlich aufgeführt werden, im u.a. download:

Anlage 1: Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium

Anlage 2: Ermittlung der Durchschnittsnote

Anlage 3: Ermittlung der Punktzahl der Hochschulzugangsberechtigung

Anlage 4: Ermittlung des Prozentrangs

Anlage 5: Berechnung der Punktwerte

Anlage 6: Anerkannte Berufsausbildungen und -tätigkeiten

Anlage 7: Anerkannte praktische Tätigkeiten und außerschulische Leistungen und Qualifikationen

Hier können Sie die entsprechenden Anlagen ersehen:

Ermittlung der Punktzahlen für ein Zweitstudium - Bewerbung Zweitstudium Zahnmedizin

Dieses ist ein Auszug aus der NRW-Vergabeverordnung. Jedoch gelten die Bestimmungen zur Punktzahlermittlung bundesweit einheitlich, s.o.

Achtung: Fristen zur Bewerbung über hochschulstart

Die Frist zur Bewerbung zum Zahnmedizinstudium zum Wintersemester endet jeweils am 15. Juli d.J. Für sog. Altabiturienten, das sind diejenigen, die ihr Abitur bis zum 15. Januar des Bewerbungsjahres erhalten haben, gilt allerdings eine vorgezogene Frist, die bereits zum 31. Mai d.J. abläuft!!

Diese Frist ist nicht zu verwechseln mit den Frist- und Formvorschriften, die für die Studienplatzklagen zu wahren sind, und deren Missachtung umgehend zur Ablehnung des Antrags betreffend der Hochschulzulassung führt. Daher ist es immens wichtig, sich hierzu frühzeitig zu informieren und eine erfahrene Kanzlei an Ihrer Seite zu haben!

Erste Fristen für die Verfahren um Zulassung zum Studium sind in jedem Semester bereits zum 15. Juli  d.J. (für das Wintersemester) beziehungsweise zum 15. Januar d.J. (für das Sommersemester) zu wahren! Weitere Fristen folgen. In Bayern beispielsweise ist keine Frist festgesetzt. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Unterseiten zu den einzelnen Studienfächern.

Bewerbung zum Zahnmedizinstudium und Studienplatzklage

Übrigens ist es hinsichtlich einer möglicherweise geplanten Studienplatzklage sinnvoll, sich vor der Bewerbung über hochschulstart mit uns zu besprechen!

Denn die Bewerbung zum Medizinstudium bzw. Zahnmedizinstudium sollte nach den Kriterien der gerichtlichen Vorgaben bzw. Vorgaben der Hochschulen im Falle der Studienplatzklage ausrichten. Diese unterscheiden sich von denen, die Sie hinsichtlich Ihrer Noten/Punkte berücksichtigen würden!

Kontaktieren Sie uns also bitte in dem Fall, wir stehen für ein kostenloses erstes Beratungsgespräch gern unter der Rufnummer 02191-24071 zur Verfügung! Oder schreiben Sie uns an info@studienplatzklage-schmidt.de.

Natürlich kann auch ohne die Ausrichtung der regulären Bewerbung hinsichtlich der Zulassung zum Zahnmedizinstudium geklagt werden, doch sollte man die Möglichkeit nutzen, wenn man ohnedies nicht von einer regulären Zulassung zum Zahnmedizinstudium ausgehen kann.

Auch für die Studienplatzverfahren gilt: nehmen Sie nach Möglichkeit am Medizinertest teil.

Infos zum Medizinertest TMS finden Sie  hier:

https://cip.dmed.uni-heidelberg.de/tms-info/tms-info/index.php?id=tms-infostartseite

bild maedchen am tisch bearbeitet kleiner

Unser Tipp zur Bewerbung über hochschulstart:

Um eine Einschätzung Ihrer Chancen auf Zulassung vorzunehmen, ist ein Blick in die Auswahlgrenzen Zahnmedizin des Wintersemesters 2020/21 hilfreich:

Auswahlgrenzen Zahnmedizin - AdH WS2020-21

Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 60% werden hier vergeben!

Die in der Zahnmedizin zur Verfügung stehenden Studienplätze werden in drei Anteilsquoten vergeben: 30% werden über die Abiturbestenquote vergeben, 10% über die neu eingeführte Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) - hier entfällt nach dem Wintersemester 2021/22 die Wartezeit als Auswahlkriterium - und erhebliche 60% über das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH).

hochschulstart veröffentlicht in folgendem epaper die an den einzelnen Hochschulen angewandten Zulassungsverfahren im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH):

https://hochschulstart.de/fileadmin/media/epaper/hilfe21-22/adh_ws_21-22.pdf

Wichtig für Sie: die Hochschulen können zwar weiter die Abiturnote zentral berücksichtigen, müssen jedoch zwei notenunabhängige Kriterien in das Vergabesystem integrieren.

Hierbei kommen für die Bewerbung zum Zahnmedizinstudium folgende Tests zum Tragen: der TMS - Test für Medizinische Studiengänge, der HAM-Nat – Hamburger Auswahlverfahren für medizinische Studiengänge (Naturwissenschaft) und der HAM-SJT – Hamburger Auswahlverfahren für medizinische Studiengänge (Situational Judgement Test).

Bei der Bewertung im AdH liegt ein Punktesystem zugrunde, wobei jeweils 100 Punkte maximal erzielt werden können.

Auch bestimmte Berufsausbildungen und Dienste werden berücksichtigt. Eine Liste dazu finden Sie weiter unten.

Anerkannte Berufsausbildungen und ggf. Berufstätigkeiten für die Bewerbung Zahnmedizin im AdH:

  • Altenpfleger/in, Anästhesietechnische/r Assistent/in, Arzthelfer/in
  • Biologielaborant/in, Chemielaborant/in
  • Diätassistent/in
  • Ergotherapeut/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Hebamme/Entbindungspfleger
  • Kinderkrankenschwester/-pfleger, Krankenschwester/-pfleger
  • Logopäde/Logopädin
  • Medizinische/r Fachangestellte/r, Medizinisch-technische/r Assistent/in – Funktionsdiagnostik, Medizinisch-technische/r As-sistent/in (MTA), Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in, Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in, Medizinlaborant/in
  • Notfallsanitäter
  • Operationstechnische/r Angestellte/r, Operationstechnische/r Assistent/in, Orthoptist/in
  • Physiotherapeut/in
  • Radiologisch-technische/r Assistent/in (RTA), Rettungsassistent/in
  • Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in

Achtung: Die o.a. Berufstätigkeiten werden ab einer Mindestdauer von 12 Monaten berücksichtigt. Stichtag für das Erreichen der Mindestdauer ist für ein Sommersemester der 15.01. d. J., für das Wintersemester 2021/22 aufgrund der Corona-Pandemie für alle Bewerberinnen und Bewerber der 31.07.2021.

Anerkannte Dienste für die Bewerbung Zahnmedizin im AdH:

  • Dienst/ehrenamtl. Tätigkeit bei den Johannitern (mind.2 Jahre)
  • Dienst/ehrenamtl. Tätigkeit bei den Maltesern (mind. 2 Jahre)
  • Dienste/ehrenamtl. Tätigkeit bei der Feuerwehr (mind. 2 Jahre)
  • Dienste/ehrenamtl. Tätigkeit bei der DLRG (mind. 2 Jahre)
  • Dienste/ehrenamtl. Tätigkeit beim ASB (mind. 2 Jahre)
  • Diens-te/ehrenamtl. Tätigkeit beim DRK/DKMS (mind. 2 Jahre)
  • Dienste/ehrenamtl. Tätigkeit beim THW (mind. 2 Jahre)
  • FSJ (ab mind. 11 vollendeten Mon.)
  • FÖJ (ab mind. 11 vollendeten Mon.)
  • Internationaler Jugendfreiwilligendienst (ab mind. 11 vollendeten Mon.)
  • Bundes-freiwilligendienst (ab mind. 11 vollendeten Mon)
  • Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst Weltwärts (ab mind. 11 vollendeten Mon,)
  • Europäischer Freiwil-ligendienst (ab mind. 11 vollendeten Mon.)
  • Anderer Dienst im Ausland (ADIA) (ab mind. 11 vollendeten Mon.)
  • Zivildienst (ab mind. 11 vollendeten Mon,)
  • Freiwilliger Wehrdienst (ab mind. 11 vollendeten Mon.)

Achtung: Stichtag für das Erreichen der jeweils angegebenen Mindestdauer ist für ein Sommersemester der 15.01. d. J., für das Wintersemester 2021/22 aufgrund der Corona-Pandemie für alle Bewerberinnen und Bewerber der 31.07.2021.

Neben den Berufsausbildungen / -tätigkeiten sowie den Diensten werden auch Preise in bildungsbezogenen Wettbewerben berücksichtigt:

Preisträger im Auswahlwettbewerb zur intern. Biologie-Olympiade, Preisträger im Auswahlwettbewerb zur intern. Chemie-Olympiade, Preisträger im Aus-wahlwettbewerb zur intern. Physik-Olympiade, Preisträger im Auswahlwettbew. zur intern. Informatikolympiade, Preisträger im Auswahlwettbew. zur intern. Mathematikolympiade, Jugend forscht - Biologie (1.-3. Preis Bundeswettbewerb), Jugend forscht - Chemie (1.-3. Preis Bundeswettbewerb), „Jugend forscht - Mathematik/Informatik/Physik/Technik (1.-3. Preis Bundeswettbewerb)“

Obige Angaben wurden dem epaper von hochschulstart entnommen: https://hochschulstart.de/fileadmin/media/epaper/hilfe21-22/adh_ws_21-22.pdf

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