Die Studienplatzklage mit Rechtsanwalt Daniel Schmidt
Optimieren Sie Ihre Zulassungschancen:
Rechtsanwalt Daniel Schmidt bietet Mandantinnen und Mandanten schnelle, zuverlässige und kompetente Beratung in allen Rechtsfragen rund um die Zulassung zu verschiedenen Studienfächern.
Wir klagen für Sie Ihre Zulassung zum Wunschstudium ein - und das bundesweit.
Das bedeutet, dass Sie bei Erfolg einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazitäten erhalten. Die reguläre Bewerbung ist dazu meist, aber nicht immer, Voraussetzung. Sie sollten sich also möglichst an allen in Frage kommenden Hochschulen bewerben!
In jedem Semester werden in zahlreichen Studienfächern zusätzliche Kapazitäten bei den Hochschulen gerichtlich festgestellt - und das in der Regel für jedes Fachsemester.
Worauf basiert die Studienplatzklage?
Jedem Bundesbürger steht die Wahl des Berufes gemäß Art. 12 Abs. 1 GG (Grundgesetz) frei.
Daher sind Hochschulen gesetzlich verpflichtet, die Anzahl der vorhandenen Studienplätze höchstmöglich entsprechend ihrer Kapazität zu errechnen, festzusetzen und die Zahlen zu veröffentlichen. Dies erfolgt entsprechend der Vorgaben der Hochschulzulassungsverordnungen und weiterer rechtlicher Bestimmungen. In den medizinischen Studienfächern sowie in der Psychologie spielen zusätzlich die Gegebenheiten der universitären und kooperierenden Krankenhäuser oder anderer stationärer Einrichtungen eine Rolle.
Mit der Studienplatzklage behaupten wir, dass weitere, außerkapazitäre Studienplätze vorhanden sind, die Hochschulen ihrer Verpflichtung also hinsichtlich der höchstmöglichen Auslastung nicht (hinreichend) nachgekommen sind. Im gerichtlichen Verfahren wird die Berechnung der Zulassungszahlen dezidiert überprüft. Eine Vorabprüfung ist hier leider nicht möglich, da die Kapazitätsberechnungen erst im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens einsichtig sind. Übrigens: bei der Studienplatzklage handelt es sich um einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung - so der korrekte Terminus.
Damit ist kurz beschrieben, was das teils längerwährende und immer komplizierte Kapazitätsverfahren im Wesentlichen bedeutet!
Achtung: Frist- und Formvorschriften der Studienplatzklage
Bei der Planung von Studienplatzklagen sind Frist- und Formvorschriften zu beachten, deren Missachtung umgehend zur Ablehnung des Antrags betreffend der Hochschulzulassung führt. Daher ist es immens wichtig, sich frühzeitig zu informieren und eine erfahrene Kanzlei an Ihrer Seite zu haben!
Erste Fristen sind in jedem Semester bereits zum 15. Juli d.J. (für das Wintersemester) beziehungsweise zum 15. Januar d.J. (für das Sommersemester) zu wahren! Weitere Fristen folgen. Doch Achtung: die Fristen von Universitäten und Fachhochschulen unterscheiden sich zum Teil! Doch es geht auch ohne: in Bayern beispielsweise ist keine Frist festgesetzt. Es gilt also, je nach Zeitpunkt des 'Einstiegs' zu sehen, wo sinnvoll geklagt werden kann.
Wir vertreten Sie in Studienplatzverfahren für folgende Studienfächer:
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