Ihre Studienplatzklage mit Rechtsanwalt Daniel Schmidt
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Die Studienplatzklage - Ihr Weg ins Wunschstudium!
Wir klagen für Sie Ihre Zulassung zum Studium ein - bundesweit & kompetent.
In jedem Semester werden in zahlreichen Studienfächern zusätzliche Kapazitäten bei den Hochschulen gerichtlich festgestellt - für die ersten wie die höheren Fachsemester.
Wir klagen erfolgreich in den Studienfächern Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, dem Bachelorstudiengang Psychologie, dem Masterstudiengang Psychologie - Klinische Psychologie und Psychotherapie und andere Masterstudiengänge Psychologie, diversen Bachelorstudiengängen (Lehramt, Soziale Arbeit, Sportwissenschaft u.a.), den Rechtswissenschaften u.a.
Links zu den Studiengängen finden Sie weiter unten!
Einfach wagen - Schmidt fragen!
Achtung: Fristen Studienplatzklage
Bei Studienplatzklagen sind Frist- und Formvorschriften. Daher ist es immens wichtig, sich frühzeitig zu informieren und eine erfahrene Kanzlei an Ihrer Seite zu haben!
Erste Fristen sind in jedem Semester bereits zum 15. Juli d.J. (für das Wintersemester) und zum 15. Januar d.J. (für das Sommersemester) für manche Bundesländer zu wahren! Weitere Fristen folgen.
Die Fristen von Universitäten und Fachhochschulen unterscheiden sich in einigen Bundesländern. Wir haben die Fristen für Sie im Blick!
Doch es geht auch ohne: in Bayern beispielsweise ist keine Frist festgesetzt. Es gilt also, je nach Zeitpunkt des 'Einstiegs' zu sehen, wo sinnvoll geklagt werden kann.
Studienplatzklagen führen wir für folgende Studienfächer:
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