Öffnungszeiten:
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Besprechungstermine nach Vereinbarung

Remscheid: 02191 24071
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Ihre Kanzlei für Studienplatzklagen stellt sich vor: Rechtsanwalt Daniel Schmidt

Die Partnerschaftsgesellschaft Alvermann, Schmidt, Kuldszun, Dallmann Rechtsanwälte & Steuerberater kann auf eine lange Tradition und Expertise zurückblicken. Unser Erfolgsrezept gründet auf dem Prinzip Kompetenz durch Spezialisierung.

Nun sind wir eine Kanzlei, in der langjährige Erfahrung und junge Kompetenz die bestmögliche Allianz eingehen. Besonders im Bereich der Studienplatzklagen positionieren wir uns durch Transparenz und fachliches Know-how des auf Studienplatzklagen spezialisierten Rechtsanwalts Daniel Schmidt.

Wir evaluieren Ihre persönliche Situation, mit Fingerspitzengefühl bei der Auswahl der zu verklagenden Hochschulen ebenso wie für ein eventuell zu berücksichtigendes Budget.

Das Team rund um Daniel Schmidt verfügt ebenfalls über langjährige Erfahrung, und kann Sie kompetent in all Ihren Fragen, die Ihnen während der Zeit der Studienplatzklagen auf der Seele brennen, begleiten.

Über das Rechtsgebiet der Studienplatzklagen erfahren Sie auf dieser Website allgemein Wissenswertes zum Thema.

Kontaktieren Sie uns jedoch gern möglichst zeitnah unter der Rufnummer 02191-24071, denn immer geht es erst einmal um die Wahrung von Antragsfristen. Auf 'kurzem Weg' klären wir die ersten Fragen!

 

Wir vertreten Sie hinsichtlich der Zulassung zum Studium in folgenden Studienfächern:

daniel schmidt

Rechtsanwalt Daniel Schmidt

Rechtsanwalt Daniel Schmidt agiert seit dem Jahr 2011 in eigener Kanzlei. Er steht Ihnen mit seinem Fachwissen umfassend zur Verfügung und vertritt Sie kompetent auf Ihrem Weg zur Zulassung zum Studium!

Wir beraten Sie im kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Erstgespräch unter 02191-24071 hinsichtlich der Chancen auf den Wunschstudienplatz, der Kosten, mit denen Sie rechnen müssen, sowie zum gesamten Ablauf der Studienplatzklage. Und das in allen Studienfächern, bundesweit an allen Universitäten und Hochschulen!

Schreiben Sie uns auch gern Ihr Anliegen an info@studienplatzklage-schmidt.de.

Ob Sie das Studium der Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Psychologie oder weiterer Bachelor- oder Masterstudiengänge anstreben: wir begleiten Sie kompetent in allen notwendigen Schritten! Dies gilt für das erste wie für die höheren Fachsemester. Auch für den Quereinstieg nach Auslandsstudium sind wir Ihr Ansprechpartner!

Achtung: Fristen für die Studienplatzklage. Kontaktieren Sie uns frühzeitig!

 

Es gelten bundesweit Fristen ab dem 15. Juli (Wintersemester) bzw. 15. Januar Sommersemester)!

Kontaktieren Sie uns daher möglichst umgehend, um Ihre persönliche Situation mit uns zu besprechen und Wege zu Ihrem Studium zu eruieren!

Sie denken an eine Studienplatzklage in Ihrem Wunschstudienfach?

Dann rufen Sie uns jetzt an

oder schreiben Sie uns

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